Einfuhrvertrag

Einfuhrvertrag
Begriff des Außenwirtschaftsrechts für den Vertrag eines  Gebietsansässigen mit einem  Gebietsfremden über den Erwerb von Waren zum Zwecke der Einfuhr. Für den Abschluss von E. bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Einfuhrvertrag — Ein|fuhr|ver|trag, der: Vertrag über den Erwerb einzuführender Waren, dessen Abschluss genehmigungsfrei ist …   Universal-Lexikon

  • Einfuhrerklärung — Ein|fuhr|er|klä|rung, die: Erklärung, die bei der Deutschen Bundesbank abgegeben werden muss, wenn ein Einfuhrvertrag vorliegt …   Universal-Lexikon

  • Importvertrag — Im|pọrt|ver|trag, der: Einfuhrvertrag …   Universal-Lexikon

  • Einführer — 1. Außenwirtschaftsrecht: E. ist, wer Waren in das deutsche ⇡ Wirtschaftsgebiet verbringt oder verbringen lässt. Liegt der Einfuhr ein ⇡ Einfuhrvertrag zugrunde, so ist nur der ⇡ Gebietsansässige E. Wer lediglich als ⇡ Spediteur oder ⇡… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”