- Einfuhrvertrag
- Begriff des Außenwirtschaftsrechts für den Vertrag eines ⇡ Gebietsansässigen mit einem ⇡ Gebietsfremden über den Erwerb von Waren zum Zwecke der Einfuhr. Für den Abschluss von E. bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen.
Lexikon der Economics. 2013.